Eine Checkliste für eure Sicherheit in Schwimmbädern

Checkliste mit freundlicher Unterstützung von www.parents4safety.de

Nicht allen Betreibern von Poolanlagen sind die Gefahrenquellen bekannt oder sie unterschätzen diese. Damit ihr eine grobe Einschätzung habt, was Gefahrenquellen sein können, haben wir eine Checkliste. Auch hier gilt: Habt ihr das Gefühl, dass etwas von der Checkliste zu trifft das gefährlich sein könnte, informiert bitte zuerst den Bademeister/Rettungsschwimmer/ Eigentümer (Betreiber) und meidet am besten diesen Bereich, bis euer Anliegen geklärt ist. Die Checkliste soll euch auch unterstützen, eure Beobachtungen schriftlich zu dokumentieren.

Gefahren erkennen und Pool-Reporter melden

Die folgende Checkliste kann eine Pool-Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen nicht ersetzen, aber jedem helfen auch als Laie die gravierendsten Gefahrenquellen zu erkennen und auf diese hinweisen zu können. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht das eigenverantwortliche und umsichtige Verhalten des Besuchers.

Wie wirkt die Poolanlage im optischen Gesamteindruck?

Ist das Wasser im Pool trüb oder verdreckt. Ist ein übermäßiger Chlorgeruch vorhanden. Gibt es Schim- mel oder Schmutzrückstände. Wie ist der optische Zu- stand von Fliesen, Leitern, Überläufen, Bademöbeln, Duschen, Sauberlauf- und Desinfektionsbereichen, Auf- und Anbauten, Umkleiden, usw.

Wie wirkt die Poolanlage im technischen Gesamteindruck?

Sind Metalle verrostet oder scharfkantig, Holzbalken vermodert, Fliesen, Pool-Umrandungen, Ablaufabdeckungen scharfkantig, gerissen oder gebrochen. Sind Haltegriffe, Ein- und Ausstiege o.ä. locker, usw.

Gibt es im Pool unter Wasser dunkle Löcher, die man vom Rand aus erkennen kann?

Diese Stellen könnten ein Hinweis auf nicht abgedeckte Ansaugöffnungen sein. Achtung „Lebensgefahr“! Haare können eingesaugt werden, Körperteile oder der ganze Körper können durch den starken Sog angezogen werden und den Badegast so unter Wasser festhalten. Trotz abgedeckter Öffnungen können auch durch überdimensionierte Pumpen, oder fehlende Sicherheitseinrichtungen lebensgefährliche Ansaugströmungen entstehen.

Hängen Gegenstände an den Ansauggittern oder sind diese verstopft?

Dies kann ein Anzeichen für eine starke Strömung in der Nähe des Schachts sein. Haare können eingesaugt werden und sich hinter dem Gitter verknoten, Körperteile oder der ganze Körper können durch den starken Sog angezogen werden und den Schwimmer so unter Wasser festhalten.

Gibt es ein Drucküberwachungssystem?

Gibt es für das Wasseransaugsystem eine Drucküberwachung, d.h. wird die Pumpe automatisch abgeschaltet, wenn sich durch Abdeckung eines Ansaugschachts ein Unterdruck im System aufbaut und wird dieser bei Abschaltung durch eine Entlüftung wieder ausgeglichen, so dass man den angesaugten Gegenstand oder Körper von der Öffnung entfernen kann.

Gibt es einen Bademeister oder Ersthelfer?

Der Betreiber hat den Benutzer vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der An-lagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind. Dem Betreiber einer Pool-Anlage obliegt auch die Garantenpflicht, dafür zu sorgen, dass keiner der Besucher beim Badebetrieb durch solche Risiken zu schaden kommt. Deshalb hat er die einzelnen Schwimmbecken überwachen zu lassen, ob dort Gefahrensituationen für die Badegäste auftreten.

Gibt es Not-Aus-Schalter für Wasserattraktionen?

Falls Wasserattraktionen wie Rutschen, Strömungsbecken, usw. vorhanden sind, sollte ein Not-Aus-Knopf vorhanden sein. Dieser schaltet im Notfall die Attraktionen aus, um eine Rettung zu ermöglichen oder weitere Verletzungen zu verhindern.

Gibt es offene Kabel, defekte Pool- oder Unterwasserbeleuchtungen?

Badegäste könnten sich in diesem Fall in den Kabeln verfangen. Auch droht ein Stromschlag, sollten die Kabel nicht vom Netz getrennt sein.

Gibt es eine Abgrenzung zwischen dem Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich?

Die Nichtschwimmer- und Schwimmerbereiche müssen gut ersichtlich oder physisch getrennt sein! Nichtschwimmer dürfen nicht ungehindert in den Schwimmerbereich gelangen.

Ist vor Ort zu erkennen, wie eine Rettungskette zu starten ist.

Ist es möglich, bei akuter Gefahr Rettungskräfte/Ärzte zu benachrichtigen. Gibt es Schilder mit Hinweisen, Telefonnummern, Telefonmelder oder persönliche Ansprechpartner.

Und noch ein paar Tipps

Lasst Kinder nicht unbeaufsichtigt schwimmen!

Achtet darauf, dass ihr den Badebereich gut und ohne Einschränkung einsehen könnt.

Auch wenn Kinder schon schwimmen können, gilt die Aufsichtspflicht. In manchen Reiseländern muss in Urlauberhotels auch ein Rettungsschwimmer Aufsicht führen. Darauf kann man sich aber nicht verlassen. Denkt daran, dass auch Attraktionen, Wasserrutschen zum Beispiel, eine Gefahr darstellen können. Fragt bei der Ankunft im Hotel doch einfach mal, welche Sicherheitsstandards das Hotel erfüllt und wann das von wem überprüft wird. Wenn ihr nur irritierte Blicke erntet, sollte euch das skeptisch machen.

Informiert euch über die Rettungskette vor Ort. Bei wem könnt ihr in welcher Sprache einen Notfall melden. Welche Rettungsdienste stehen mit welcher Anfahrtszeit zur Verfügung. Auf welche Notfälle ist das Hotel und das Personal vorbereitet.

Daumen hoch für einen sicheren Swimming-Pool
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